Ingenieurbüro Frommelt AG

Beweissicherung

Damit Ihnen als Bauherr langwierige Diskussionen mit Grundeigentümern und daraus entstehende ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche erspart bleiben, empfehlen wir Ihnen, als unabhängiges Ingenieurbüro in Liechtenstein, das Risiko mittels Beweissicherung vor und während des Bauvorhabens zu minimieren. Neben dem Rissprotokoll als vorsorgliche Beweissicherung, welches den Ist-Zustand vor Baubeginn dokumentiert, dienen Erschütterungsmessungen zur Beweissicherung während des Bauvorhabens – vor allem bei Arbeiten mit schwerem Gerät.

Im Sachenrecht des Fürstentum Liechtenstein ist im Artikel 61 die Verantwortlichkeit des Grundeingentümers beschrieben und definiert, dass bei Überschreitung des Eigentumsrechts auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schadenersatz geklagt werden kann.

Während den Bauarbeiten dienen Deformationsmessungen in Lage und Höhe an Bauwerken, Anlagen und der Baugrube ebenfalls der Beweissicherung. Weitere Informationen hierzu unter Bau- und Ingenieurvermessung.